Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. |
Vertragspartner |
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a. |
Copy Shop Netten ist ein Unternehmen von Barnt Netten – ICCS, im folgenden ICCS genannt, Köln-Aachener-Straße 167, 50189 Elsdorf.
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2. |
Anwendbares Recht |
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a. |
Es wird ausschließlich die Anwendung deutschen Rechts ohne UN-Kaufrecht vereinbart.
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b. |
Die ICCS erbringt ihre Leistungen auf Grundlage dieser Bedingungen und der Angaben auf den Webseiten des Unternehmens. Im übrigen gelten die zwingenden gesetzlichen Vorschriften des deutschen Rechts ausschließlich des UN-Kaufrechts.
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3. |
Gerichtsstand |
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a. |
Für Kunden, welche ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort oder ihren Geschäftssitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschlands haben, ist Bergheim Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis. Die ICCS bleibt jedoch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
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b. |
Als nicht ausschließlicher Gerichtsstand wird in den übrigen Fällen ebenfalls Bergheim vereinbart.
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c. |
Für den Fall gerichtlicher Auseinandersetzungen lautet die ladungsfähige Anschrift: ICCS, z.H. Barnt Netten, Köln-Aachener-Straße 167, 50189 Elsdorf
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4. |
Unklarheitenregel |
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a. |
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bedingung gilt eine solche als vereinbart, die dem Zweck dieser Bestimmung in rechtlich wirksamer Weise am nächsten kommt.
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5. |
Vertragsabschluss |
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a. |
Die Angaben zu Leistungen – insbesondere Waren – und Preisen auf sämtlichen Websites der ICCS, insbesondere im Rahmen des Bestellvorgangs sowie auf allen Werbeträgern, sind unverbindlich.
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b. |
Der Kaufvertrag über den oder die vom Kunden ausgewählten Artikel wird erst geschlossen, sobald die ICCS die Kundenbestellung durch die Mitteilung über die Auslieferung bzw. Lieferung der Ware ausdrücklich annimmt.
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6. |
Lieferung |
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a. |
Die ICCS liefert Waren zu den auf der Website ausgewiesenen Versand- und Verpackungskosten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Wenn der Kunde die Lieferung in andere Länder wünscht oder eine besondere Versandart auswählt, fallen erhöhte Versandkosten an, die dem Kunden noch vor Abschluss der Bestellung zur Bestätigung angezeigt werden und von ihm zu tragen sind. Bei Lieferungen in das Ausland übernimmt der Kunde auch die zusätzlichen Steuern und Zölle selbst.
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b. |
Leistungsort ist das Auslieferungslager der ICCS . Die ICCS liefert in der Regel innerhalb von sieben Werktagen nach Vertragsschluss (vgl. Nr. 5b). Der Lieferzeitpunkt kann sich in besonderen Fällen angemessen verlängern.
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c. |
Die ICCS ist zu Teillieferungen berechtigt. Wenn der Kunde an einer Teillieferung objektiv kein Interesse hat, dann setzt er die ICCS unverzüglich davon in Kenntnis und öffnet insbesondere die Ware nicht, bis die restliche Lieferung eingetroffen ist. Wenn die Ware vom Kunden jedoch geöffnet wurde, dann hat er im Falle eines wirksam erklärten Rücktritts nach schriftlicher Verzugsetzung und angemessener schriftlicher Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung den durch sein Öffnen entstehenden Wertverlust zu tragen. Bei Teillieferungen trägt die ICCS die dadurch entstehenden zusätzlichen Versandkosten.
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7. |
Zahlungsbdedingungen |
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a. |
Gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum der ICCS.
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b. |
Die ICCS akzeptiert ausschließlich die im Rahmen der Bestellung angegebenen Zahlungsweisen.
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c. |
Für den Fall der Rückgabe oder Nichteinlösung einer Lastschrift ermächtigt hiermit der Kunde seine Bank unwiderruflich, der ICCS oder einem Beauftragten dessen Namen und die aktuelle Anschrift mitzuteilen.
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8. |
Verzug |
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a. |
Der Käufer kommt in zum Schadensersatz verpflichtenden Verzug, wenn er auf eine Mahnung des Verkäufers, die nach Eintritt der Fälligkeit des Kaufpreises erfolgt, nicht zahlt.
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b. |
Unabhängig davon kommt der Käufer in zum Schadensersatz verpflichtenden Verzug, wenn er zu einem im Vertrag kalendermäßig bestimmten Zahlungszeitpunkt nicht leistet.
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c. |
Die gesetzliche Regelung, wonach der Schuldner auch dreißig Tage nach Zugang einer Rechnung automatisch in den Schuldner zum Schadensersatz verpflichtenden Verzug gerät, bleibt unberührt. |
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d. |
Sobald der Kunde in Verzug gerät, ist die ICCS zur Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 5% über Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechtigt, soweit kein geringerer Schaden nachgewiesen wird.
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e. |
Für zurückgegebene oder nicht eingelöste Lastschrift, wird zusätzlich zu den entstandenen Bankkosten eine pauschale Bearbeitungsgebühr durch die ICCS in Höhe von EUR 4,- erhoben, es sei denn es wird ein geringerer Schaden nachgewiesen. Dies gilt freilich nicht, wenn die Nichteinlösung und Rückgabe auf ein Fehlverhalten seitens der ICCS zurückzuführen ist.
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f. |
Die ICCS ist ferner berechtigt, pro Mahnung eine Porto- und Bearbeitungsgebühr von EUR 10,- zu erheben, es sei denn, es wird ein geringerer Schaden nachgewiesen.
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9. |
Gewährleistung |
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a. |
Wird vom Kunden ein Mangel bei Gefahrübergang an der gelieferten Ware vom Kunden behauptet und auf Verlangen von der ICCS durch den Kunden nachgewiesen, so sorgt die ICCS innerhalb einer angemessenen Frist nach eigener Wahl für Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
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b. |
Gelingt während angemessener Frist keine Nachbesserung oder Ersatzlieferung, so hat der Kunde wahlweise das Recht zwischen Rückabwicklung des Kaufs oder Herabsetzung des Kaufpreises.
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c. |
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. |
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d. |
Die ICCS ist jedoch zu keiner Gewährleistung verpflichtet wenn belegt wird, dass der Mangel auf ein Verhalten vom Kunden zurückzuführen ist.
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10. |
Haftung |
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a. |
Die ICCS übernimmt keinerlei Haftung für Verbindungen („Links“), auf die direkt oder indirekt verweisen wird. Da die ICCS den Inhalt einer Seite, die mit einem solchen Link erreicht wird, nicht beeinflussen kann, ist die ICCS dafür auch nicht verantwortlich.
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b. |
Die ICCS haftet weiter nicht für direkte oder indirekte Schäden einschließlich entgangenen Gewinns, die aufgrund von Informationen entstehen, die auf unseren Web-Seiten bereitgehalten werden.
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c. |
Die seitens der ICCS erbrachten Leistungen werden unter Haftungsbegrenzung auf das nach deutschem Recht zulässige Mindestmaß – Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit – getätigt. |
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d. |
Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten (sog. „Kardinalpflichten“) beschränkt. |
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e. |
Im Falle entgeltlicher Leistungen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf den Betrag des vom Kunden zu entrichtenden Entgelts für eine jeweilige Leistung begrenzt.
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f. |
Im Falle unentgeltlicher Leistung ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf einen Höchstbetrag von EUR 30,– im Einzelfall begrenzt. |
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g. |
Die gesetzlich zwingende Haftung für zugesicherte Eigenschaften bei Gefahrübergang sowie eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
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11. |
Sonstige Vorbehalte |
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a. |
Das Recht zur Aufrechnung gegen die Hauptforderung der ICCS steht dem Kunden nur zu, wenn und soweit die Gegenansprüche des Kunden rechtskräftig festgestellt sind oder von der ICCS schriftlich anerkannt wurden und die übrigen gesetzlichen Erfordernisse erfüllt sind.
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b. |
Zur Zurückbehaltung ist der Kunde befugt, wenn und soweit die betrefflichen Ansprüche gegen die ICCS auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
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c. |
Urheberrechte an Druckdesigns, Haftungsfreistellung (1) Übermittelt der Kunde ein eigenes Motiv oder nimmt sonstigen Einfluss auf das Produkt (Textpersonalisierung), versichert der Kunde gegenüber ICCS, dass Text und Motiv frei von Rechten Dritter sind. Etwaige Urheber-, Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen gehen in diesem Fall voll zu Lasten des Kunden. Auch versichert der Kunde, dass er durch die Individualisierung des Produkts keine sonstigen Rechte Dritter verletzt. (2) Der Kunde wird ICCS von allen Forderungen und Ansprüchen freistellen, die wegen der Verletzung von derartigen Rechten Dritter geltend gemacht werden, soweit der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Kunde erstattet ICCS alle entstehenden Verteidigungskosten und sonstige Schäden. |
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12. |
Datenschutz Schlussbestimmungen |
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a. |
Der Datenschutz wird von der ICCS beachtet, insbesondere werden die Daten nicht unbefugt an Dritte außerhalb der ICCS weitergegeben.
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b. |
Insbesondere nicht „unbefugt“ ist die zur Vertragsabwicklung und Abrechnung erfolgende Übermittlung von Daten der Kunden an von der ICCS gesondert beauftragten Unternehmen außerhalb der ICCS. Diese beauftragten Unternehmen werden in diesem Falle von der ICCS verpflichtet, diese Daten nur zu den benannten Zwecken zu nutzen.
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c. |
Zu Marketingzwecken dürfen die Daten innerhalb der ICCS verwendet – insbesondere gespeichert, verarbeitet und intern übermittelt – werden. |
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d. |
Hinsichtlich unbefugter Zugriffe auf die Server und Datenbanken ist die Haftung der ICCS auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt.
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13. |
Datenschutz Schlussbestimmungen |
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(4) |
Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen:
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1. |
Zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde.
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Stand: 1990 -2012 |